Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die
vertragliche Nutzung,
Bereitstellung und den Betrieb des digitalen
Branchenportals www.zentrales-firmenregister.com
1-) Präambel, Identität des Anbieters und fundamentale
Zielsetzung des Portals
(1) Der Anbieter unterhält, administriert und bewirtschaftet
unter der globalen digitalen Adresse (URL) www.zentrales-firmenregister.com
eine informationstechnologische Infrastruktur in Form eines interaktiven,
datenbankgestützten Branchenverzeichnisses (im Folgenden wahlweise als
„Portal“, „Plattform“ oder „Verzeichnis“ bezeichnet). Dieses Portal dient als
zentrales Medium zur Aggregation, Systematisierung und Publikation von
gewerblichen Informationen, um Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern
(im Folgenden einheitlich als „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“
tituliert) eine Plattform zur Steigerung der digitalen Sichtbarkeit und zur
Repräsentation ihrer geschäftlichen Identität gegenüber einer unbestimmten
Vielzahl von potenziellen Marktteilnehmern zu bieten.
(2) Die Bereitstellung des Portals erfolgt als
Dienstleistung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Der
wesentliche Kern der vertraglich geschuldeten Leistung besteht darin, dem
Kunden eine definierte Präsentationsfläche innerhalb der Verzeichnisstruktur
zur Verfügung zu stellen, auf welcher dieser seine unternehmensspezifischen
Daten (wie z. B. Firmenwortlaut, Branchenfokus, geografische Koordinaten,
Kommunikationsschnittstellen sowie multimediale Inhalte) einem breiten Publikum
zugänglich machen kann.
(3) Es wird hiermit zwischen den Vertragsparteien mit
absoluter Rechtsverbindlichkeit vereinbart und klargestellt, dass der Anbieter
ausschließlich die technische und redaktionelle Plattform bereitstellt. Eine
darüber hinausgehende Erfolgsgarantie, insbesondere im Hinblick auf die
tatsächliche Anbahnung von Rechtsgeschäften, die Vermittlung von zahlenden
Kunden, die Erzielung von messbaren Klickraten oder die Verbesserung des
Suchmaschinen-Rankings (SEO) bei externen Anbietern (wie z. B. Google, Bing oder
Yahoo), ist explizit nicht Bestandteil des Leistungsspektrums. Das
wirtschaftliche Risiko der Verwertung der veröffentlichten Informationen
verbleibt vollumfänglich in der Sphäre des Kunden.
2-) Normativer Geltungsbereich, Subjektive
Vertragseignung und Abwehr fremder Geschäftsbedingungen
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
entfalten ihre Wirkung für sämtliche gegenwärtigen, in der Anbahnung
befindlichen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen, vertraglichen
Übereinkünfte und rechtsgeschäftlichen Handlungen, die zwischen dem Anbieter
und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der oben genannten
Internetplattform vollzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn bei
Folgegeschäften nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB
hingewiesen wird.
(2) Der Anbieter richtet sein Leistungsportfolio in seiner
Gesamtheit ausschließlich an einen fachspezifischen Kundenkreis. Dieser umfasst
Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische
Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Der Kunde versichert mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass
er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist explizit nicht vorgesehen; sollte ein
solcher dennoch durch unzutreffende Angaben des Kunden initiiert werden, behält
sich der Anbieter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
(3) Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden oder von Dritten, die von den hiesigen Bestimmungen abweichen,
diesen entgegenstehen oder diese ergänzen, wird hiermit proaktiv, final und
unwiderruflich zurückgewiesen. Selbst die vorbehaltlose Erbringung der
Dienstleistung durch den Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des
Kunden stellt keine Annahme dieser fremden Bedingungen dar. Abweichungen von
dieser Abwehrklausel erfordern zu ihrer Wirksamkeit eine explizite, schriftliche
Individualvereinbarung, die durch die vertretungsberechtigten Organe des
Anbieters unterzeichnet sein muss.
3-) Modalitäten des Vertragsschlusses, Agenturwesen und
Formfreiheit
(1) Ein rechtswirksames Vertragsverhältnis zwischen dem
Anbieter und dem Kunden wird durch die Annahme eines Angebots begründet. Die
Annahme kann durch eine explizite Willenserklärung des Kunden gegenüber dem
Anbieter erfolgen oder durch die Bestätigung eines Angebots, welches durch eine
vom Anbieter autorisierte, externe Vermittlungsagentur im Rahmen der Akquise
unterbreitet wurde.
(2) Hinsichtlich der Kooperation mit externen
Vertriebspartnern und Akquise-Dienstleistern wird klargestellt, dass diese als
eigenständige Rechtssubjekte und nicht als Angestellte des Anbieters agieren.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die individuelle Verhandlungsführung,
die spezifische Wortwahl oder die Methodik der Kontaktanbahnung durch diese
Agenturen, sofern diese nicht im direkten Weisungsverhältnis zum Anbieter
stehen. Die Agenturen sind verpflichtet, sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen
(insbesondere UWG und DSGVO) eigenverantwortlich zu wahren. Der Kunde erkennt
an, dass etwaige Zusagen der Agenturen, die über den schriftlich fixierten
Leistungsumfang des Anbieters hinausgehen, für den Anbieter nur dann bindend
sind, wenn dieser ihnen schriftlich zugestimmt hat.
(3) Für den Abschluss des Vertrages gilt der Grundsatz der
Formfreiheit, sofern nicht einzelvertraglich oder gesetzlich zwingend eine
bestimmte Form vorgeschrieben ist. Der Vertrag kann somit rechtswirksam in
klassischer Schriftform, per Telefax, in Textform (E-Mail, Messenger-Dienste,
Online-Formulare) oder im Rahmen einer audiovisuellen oder rein akustischen
Kommunikation (Telefonat) geschlossen werden. Im Falle eines telefonischen
Vertragsschlusses ist der Anbieter berechtigt, das Gespräch zu Dokumentations-
und Beweiszwecken aufzuzeichnen, sofern der Kunde hierzu seine Einwilligung
erteilt hat.
4-) Detaillierter Leistungsgegenstand und redaktionelle
Gestaltungshoheit
(1) Der spezifische Gegenstand des Vertrages ist die
Bereithaltung und öffentliche Zugänglichmachung eines individualisierten
Unternehmenseintrags auf dem Portal. Dieser Eintrag umfasst nach Maßgabe der
technischen Verfügbarkeit die Darstellung der Firma, der Anschrift, der
Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, Link zur Webseite) sowie die Integration
von Werbetexten, Leistungsbeschreibungen, Logos und sonstigen grafischen oder
textlichen Inhalten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder die vom Anbieter
recherchiert werden.
(2) Der Anbieter behält sich das ausdrückliche Recht vor,
den Eintrag des Kunden eigenständig und nach redaktionellen Gesichtspunkten zu
optimieren oder um Daten zu ergänzen, die aus allgemein zugänglichen Quellen
(z. B. dem Impressum der Kundenwebseite, Branchenbüchern, sozialen Netzwerken
oder öffentlichen Registern) stammen. Ein Anspruch des Kunden auf eine
ausschließliche Verwendung der von ihm selbst aktiv eingereichten Daten besteht
nicht, sofern die Ergänzungen der Richtigkeit und Vollständigkeit des
Gesamtregisters dienen.
(3) Die visuelle Darstellung, die grafische
Benutzeroberfläche sowie die systemseitige Sortierung der Einträge obliegen
allein dem Anbieter. Ein Anspruch auf eine bestimmte farbliche Gestaltung, eine
spezifische Schriftart oder eine garantierte Positionierung innerhalb der
Suchergebnislisten (Ranking) besteht nicht, es sei denn, es wurde ein
explizites „Premium-Paket“ mit garantierten Platzierungsmerkmalen schriftlich
vereinbart. Der Anbieter ist zudem berechtigt, das Design und die
Funktionalität des Portals jederzeit im Sinne des technischen Fortschritts oder
der Benutzerfreundlichkeit zu modifizieren.
5-) Einräumung von Nutzungsrechten und Verantwortlichkeit
für Inhalte
(1) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit
einverstanden, dass der Anbieter dazu berechtigt ist, sämtliche auf der
Internetpräsenz des Kunden oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Medien
verfügbaren Informationen, Bilder, Logos, Marken und Datenbestände zu Zwecken
der Vertragserfüllung zu verarbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen und
innerhalb des Portals sowie in angeschlossenen Partnernetzwerken zu
veröffentlichen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck bezogenes
Nutzungsrecht an sämtlichen übermittelten oder recherchierten Inhalten ein.
Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung (z. B. Skalierung von
Bildern, Formatierung von Texten), zur öffentlichen Zugänglichmachung und zur
Vervielfältigung im Rahmen der Datenbank des Portals.
(3) Der Kunde garantiert mit Abgabe seiner
Vertragserklärung, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und
Befugnisse verfügt, um die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte
rechtswirksam vorzunehmen. Er stellt den Anbieter im Innenverhältnis von
sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts-
oder Wettbewerbsrechtsverletzungen) frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung der vom Kunden bereitgestellten oder zur Verfügung stehenden Daten
beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten einer
angemessenen Rechtsverteidigung.
6-) Vertragslaufzeit, Abrechnungsintervalle und
Beendigung des Verhältnisses
(1) Die reguläre Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern im
Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,
insgesamt drei (3) Jahre (entsprechend 36 aufeinanderfolgenden
Kalendermonaten). Diese langfristige Bindung dient der Planungssicherheit des
Anbieters sowie der nachhaltigen Indizierung des Kundeneintrags in globalen
Suchmaschinen.
(2) Zur Flexibilisierung der Zahlungsmodalitäten und zur
Sicherstellung einer regelmäßigen Datenaktualisierung wird die Gesamtlaufzeit
in einzelne Leistungs- und Abrechnungsintervalle untergliedert. Hierbei gelten
folgende Rahmenbedingungen:
- Standard-Intervall: Die
standardmäßige Abrechnung erfolgt in sechs (6) aufeinanderfolgenden
Einheiten von jeweils sechs (6) Monaten.
- Modifiziertes
Intervall (Vier-Monats-Rhythmus): In Fällen, in denen dies durch
spezifische Auflagen, Sonderangebote oder individuelle Tarifstrukturen
vorgesehen ist, erfolgt die Abrechnung und Aktualisierungsprüfung in einem
Rhythmus von jeweils vier (4) Monaten (insgesamt neun Einheiten über die
Grundlaufzeit).
- Der
Kunde ist verpflichtet, die für das jeweilige Intervall anfallende
Vergütung unabhängig von einer tatsächlichen inhaltlichen Änderung des
Eintrags zu leisten. Die Zahlungsverpflichtung ist eine Fixschuld, die mit
Beginn des jeweiligen Intervalls entsteht.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der
dreijährigen Grundlaufzeit automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr
(Verlängerungsperiode), sofern nicht eine der Vertragsparteien das
Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten
zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich kündigt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit zwingend
der Schriftform (Briefpost) oder der Textform (E-Mail). Maßgeblich für die
Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung beim
Empfänger. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung)
bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei fälligen Intervallen in Verzug
gerät oder seine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft einstellt.
7-) Vergütung, Rechnungslegung, Zahlungsziele und
Rechtsfolgen des Verzugs
(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung
ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertragsschluss bzw. dem gewählten
Tarifmodell. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung für das erste Leistungsintervall
erfolgt unmittelbar nach dem Zustandekommen des Vertrages. Alle weiteren
Rechnungen werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Intervalle (alle 4 bzw. 6
Monate) gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel auf elektronischem
Weg (E-Mail), womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt.
(3) Der Rechnungsbetrag ist jeweils innerhalb einer Frist
von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und
ohne jeden Abzug (Skonto) auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des
Anbieters zu überweisen.
(4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde
automatisch und ohne das Erfordernis einer gesonderten Mahnung in Verzug.
Während des Verzugs ist die Geldschuld mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für
Unternehmergeschäfte (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) zu
verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens vor. Zudem ist der Anbieter im Falle des Verzugs berechtigt,
die Veröffentlichung des Kundeneintrags vorübergehend zu sistieren (Sperrung),
wobei der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Sperrung in voller Höhe
bestehen bleibt.
8-) Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie
Delegation an Dritte
(1) Dem Anbieter wird das Recht eingeräumt, die sich aus
diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten jederzeit im Ganzen
oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen externen Dritten zu
übertragen (Vertragsübernahme). Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung
bereits jetzt zu.
(2) Zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen ist der
Anbieter zudem befugt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen oder
Subunternehmern zu bedienen. Eine persönliche Ausführung der Dienstleistung
durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
9-) Änderungsansprüche des Kunden und
Aktualisierungspflichten
(1) Der Kunde besitzt das Recht, innerhalb eines jeden
vereinbarten Abrechnungsintervalls (alle 4 oder 6 Monate) eine Aktualisierung
oder inhaltliche Anpassung seiner Profildaten zu verlangen, sofern sich seine
geschäftlichen Eckdaten geändert haben.
(2) Derartige Änderungswünsche sind dem Anbieter in Textform
(E-Mail) zu übermitteln. Der Anbieter wird die Änderungen innerhalb einer
angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt,
im Portal einpflegen.
(3) Anpassungen, die über den üblichen Rahmen einer
Datenaktualisierung hinausgehen oder in einer Frequenz verlangt werden, die den
vereinbarten Turnus überschreitet, können vom Anbieter von der Zahlung einer
zusätzlichen Bearbeitungsgebühr abhängig gemacht werden.
10-) Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss und höhere
Gewalt
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den
Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung
des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) In allen übrigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist
eine Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,
Betriebsunterbrechungsschäden oder den Verlust von Daten.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle der
Serververfügbarkeit, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines direkten
Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Streiks, Naturereignisse, Störungen der
öffentlichen Telekommunikationsnetze).
11-) Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand und
Salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem
Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(2) Auf alle Rechtsbeziehungen, die aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag resultieren, findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie
der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(3) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Deutschland als
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Dem Anbieter
steht es jedoch frei, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand
gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder
sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
oder lückenhaften Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen
Geist und Zweck der ursprünglichen Intention am nächsten kommt und rechtlich
zulässig ist