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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die vertragliche Nutzung,

Bereitstellung und den Betrieb des digitalen Branchenportals www.zentrales-firmenregister.com

1-) Präambel, Identität des Anbieters und fundamentale Zielsetzung des Portals

(1) Der Anbieter unterhält, administriert und bewirtschaftet unter der globalen digitalen Adresse (URL) www.zentrales-firmenregister.com eine informationstechnologische Infrastruktur in Form eines interaktiven, datenbankgestützten Branchenverzeichnisses (im Folgenden wahlweise als „Portal“, „Plattform“ oder „Verzeichnis“ bezeichnet). Dieses Portal dient als zentrales Medium zur Aggregation, Systematisierung und Publikation von gewerblichen Informationen, um Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern (im Folgenden einheitlich als „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ tituliert) eine Plattform zur Steigerung der digitalen Sichtbarkeit und zur Repräsentation ihrer geschäftlichen Identität gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von potenziellen Marktteilnehmern zu bieten.

(2) Die Bereitstellung des Portals erfolgt als Dienstleistung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Der wesentliche Kern der vertraglich geschuldeten Leistung besteht darin, dem Kunden eine definierte Präsentationsfläche innerhalb der Verzeichnisstruktur zur Verfügung zu stellen, auf welcher dieser seine unternehmensspezifischen Daten (wie z. B. Firmenwortlaut, Branchenfokus, geografische Koordinaten, Kommunikationsschnittstellen sowie multimediale Inhalte) einem breiten Publikum zugänglich machen kann.

(3) Es wird hiermit zwischen den Vertragsparteien mit absoluter Rechtsverbindlichkeit vereinbart und klargestellt, dass der Anbieter ausschließlich die technische und redaktionelle Plattform bereitstellt. Eine darüber hinausgehende Erfolgsgarantie, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Anbahnung von Rechtsgeschäften, die Vermittlung von zahlenden Kunden, die Erzielung von messbaren Klickraten oder die Verbesserung des Suchmaschinen-Rankings (SEO) bei externen Anbietern (wie z. B. Google, Bing oder Yahoo), ist explizit nicht Bestandteil des Leistungsspektrums. Das wirtschaftliche Risiko der Verwertung der veröffentlichten Informationen verbleibt vollumfänglich in der Sphäre des Kunden.

2-) Normativer Geltungsbereich, Subjektive Vertragseignung und Abwehr fremder Geschäftsbedingungen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entfalten ihre Wirkung für sämtliche gegenwärtigen, in der Anbahnung befindlichen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen, vertraglichen Übereinkünfte und rechtsgeschäftlichen Handlungen, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der oben genannten Internetplattform vollzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn bei Folgegeschäften nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wird.

(2) Der Anbieter richtet sein Leistungsportfolio in seiner Gesamtheit ausschließlich an einen fachspezifischen Kundenkreis. Dieser umfasst Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist explizit nicht vorgesehen; sollte ein solcher dennoch durch unzutreffende Angaben des Kunden initiiert werden, behält sich der Anbieter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

(3) Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten, die von den hiesigen Bestimmungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen, wird hiermit proaktiv, final und unwiderruflich zurückgewiesen. Selbst die vorbehaltlose Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden stellt keine Annahme dieser fremden Bedingungen dar. Abweichungen von dieser Abwehrklausel erfordern zu ihrer Wirksamkeit eine explizite, schriftliche Individualvereinbarung, die durch die vertretungsberechtigten Organe des Anbieters unterzeichnet sein muss.

3-) Modalitäten des Vertragsschlusses, Agenturwesen und Formfreiheit

(1) Ein rechtswirksames Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird durch die Annahme eines Angebots begründet. Die Annahme kann durch eine explizite Willenserklärung des Kunden gegenüber dem Anbieter erfolgen oder durch die Bestätigung eines Angebots, welches durch eine vom Anbieter autorisierte, externe Vermittlungsagentur im Rahmen der Akquise unterbreitet wurde.

(2) Hinsichtlich der Kooperation mit externen Vertriebspartnern und Akquise-Dienstleistern wird klargestellt, dass diese als eigenständige Rechtssubjekte und nicht als Angestellte des Anbieters agieren. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die individuelle Verhandlungsführung, die spezifische Wortwahl oder die Methodik der Kontaktanbahnung durch diese Agenturen, sofern diese nicht im direkten Weisungsverhältnis zum Anbieter stehen. Die Agenturen sind verpflichtet, sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere UWG und DSGVO) eigenverantwortlich zu wahren. Der Kunde erkennt an, dass etwaige Zusagen der Agenturen, die über den schriftlich fixierten Leistungsumfang des Anbieters hinausgehen, für den Anbieter nur dann bindend sind, wenn dieser ihnen schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für den Abschluss des Vertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit, sofern nicht einzelvertraglich oder gesetzlich zwingend eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Der Vertrag kann somit rechtswirksam in klassischer Schriftform, per Telefax, in Textform (E-Mail, Messenger-Dienste, Online-Formulare) oder im Rahmen einer audiovisuellen oder rein akustischen Kommunikation (Telefonat) geschlossen werden. Im Falle eines telefonischen Vertragsschlusses ist der Anbieter berechtigt, das Gespräch zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzuzeichnen, sofern der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt hat.

4-) Detaillierter Leistungsgegenstand und redaktionelle Gestaltungshoheit

(1) Der spezifische Gegenstand des Vertrages ist die Bereithaltung und öffentliche Zugänglichmachung eines individualisierten Unternehmenseintrags auf dem Portal. Dieser Eintrag umfasst nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit die Darstellung der Firma, der Anschrift, der Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, Link zur Webseite) sowie die Integration von Werbetexten, Leistungsbeschreibungen, Logos und sonstigen grafischen oder textlichen Inhalten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder die vom Anbieter recherchiert werden.

(2) Der Anbieter behält sich das ausdrückliche Recht vor, den Eintrag des Kunden eigenständig und nach redaktionellen Gesichtspunkten zu optimieren oder um Daten zu ergänzen, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. dem Impressum der Kundenwebseite, Branchenbüchern, sozialen Netzwerken oder öffentlichen Registern) stammen. Ein Anspruch des Kunden auf eine ausschließliche Verwendung der von ihm selbst aktiv eingereichten Daten besteht nicht, sofern die Ergänzungen der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gesamtregisters dienen.

(3) Die visuelle Darstellung, die grafische Benutzeroberfläche sowie die systemseitige Sortierung der Einträge obliegen allein dem Anbieter. Ein Anspruch auf eine bestimmte farbliche Gestaltung, eine spezifische Schriftart oder eine garantierte Positionierung innerhalb der Suchergebnislisten (Ranking) besteht nicht, es sei denn, es wurde ein explizites „Premium-Paket“ mit garantierten Platzierungsmerkmalen schriftlich vereinbart. Der Anbieter ist zudem berechtigt, das Design und die Funktionalität des Portals jederzeit im Sinne des technischen Fortschritts oder der Benutzerfreundlichkeit zu modifizieren.

5-) Einräumung von Nutzungsrechten und Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter dazu berechtigt ist, sämtliche auf der Internetpräsenz des Kunden oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Medien verfügbaren Informationen, Bilder, Logos, Marken und Datenbestände zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verarbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen und innerhalb des Portals sowie in angeschlossenen Partnernetzwerken zu veröffentlichen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck bezogenes Nutzungsrecht an sämtlichen übermittelten oder recherchierten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung (z. B. Skalierung von Bildern, Formatierung von Texten), zur öffentlichen Zugänglichmachung und zur Vervielfältigung im Rahmen der Datenbank des Portals.

(3) Der Kunde garantiert mit Abgabe seiner Vertragserklärung, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Befugnisse verfügt, um die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte rechtswirksam vorzunehmen. Er stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen) frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten oder zur Verfügung stehenden Daten beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

6-) Vertragslaufzeit, Abrechnungsintervalle und Beendigung des Verhältnisses

(1) Die reguläre Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, insgesamt drei (3) Jahre (entsprechend 36 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten). Diese langfristige Bindung dient der Planungssicherheit des Anbieters sowie der nachhaltigen Indizierung des Kundeneintrags in globalen Suchmaschinen.

(2) Zur Flexibilisierung der Zahlungsmodalitäten und zur Sicherstellung einer regelmäßigen Datenaktualisierung wird die Gesamtlaufzeit in einzelne Leistungs- und Abrechnungsintervalle untergliedert. Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Standard-Intervall: Die standardmäßige Abrechnung erfolgt in sechs (6) aufeinanderfolgenden Einheiten von jeweils sechs (6) Monaten.
  • Modifiziertes Intervall (Vier-Monats-Rhythmus): In Fällen, in denen dies durch spezifische Auflagen, Sonderangebote oder individuelle Tarifstrukturen vorgesehen ist, erfolgt die Abrechnung und Aktualisierungsprüfung in einem Rhythmus von jeweils vier (4) Monaten (insgesamt neun Einheiten über die Grundlaufzeit).
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für das jeweilige Intervall anfallende Vergütung unabhängig von einer tatsächlichen inhaltlichen Änderung des Eintrags zu leisten. Die Zahlungsverpflichtung ist eine Fixschuld, die mit Beginn des jeweiligen Intervalls entsteht.

(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der dreijährigen Grundlaufzeit automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr (Verlängerungsperiode), sofern nicht eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich kündigt.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit zwingend der Schriftform (Briefpost) oder der Textform (E-Mail). Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei fälligen Intervallen in Verzug gerät oder seine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft einstellt.

7-) Vergütung, Rechnungslegung, Zahlungsziele und Rechtsfolgen des Verzugs

(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertragsschluss bzw. dem gewählten Tarifmodell. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungsstellung für das erste Leistungsintervall erfolgt unmittelbar nach dem Zustandekommen des Vertrages. Alle weiteren Rechnungen werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Intervalle (alle 4 bzw. 6 Monate) gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg (E-Mail), womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt.

(3) Der Rechnungsbetrag ist jeweils innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ohne jeden Abzug (Skonto) auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Anbieters zu überweisen.

(4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde automatisch und ohne das Erfordernis einer gesonderten Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Zudem ist der Anbieter im Falle des Verzugs berechtigt, die Veröffentlichung des Kundeneintrags vorübergehend zu sistieren (Sperrung), wobei der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Sperrung in voller Höhe bestehen bleibt.

8-) Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie Delegation an Dritte

(1) Dem Anbieter wird das Recht eingeräumt, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten jederzeit im Ganzen oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen externen Dritten zu übertragen (Vertragsübernahme). Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu.

(2) Zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen ist der Anbieter zudem befugt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern zu bedienen. Eine persönliche Ausführung der Dienstleistung durch den Anbieter ist nicht geschuldet.

9-) Änderungsansprüche des Kunden und Aktualisierungspflichten

(1) Der Kunde besitzt das Recht, innerhalb eines jeden vereinbarten Abrechnungsintervalls (alle 4 oder 6 Monate) eine Aktualisierung oder inhaltliche Anpassung seiner Profildaten zu verlangen, sofern sich seine geschäftlichen Eckdaten geändert haben.

(2) Derartige Änderungswünsche sind dem Anbieter in Textform (E-Mail) zu übermitteln. Der Anbieter wird die Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt, im Portal einpflegen.

(3) Anpassungen, die über den üblichen Rahmen einer Datenaktualisierung hinausgehen oder in einer Frequenz verlangt werden, die den vereinbarten Turnus überschreitet, können vom Anbieter von der Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr abhängig gemacht werden.

10-) Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In allen übrigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder den Verlust von Daten.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Serververfügbarkeit, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines direkten Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Streiks, Naturereignisse, Störungen der öffentlichen Telekommunikationsnetze).

11-) Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.

(2) Auf alle Rechtsbeziehungen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultieren, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Deutschland als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Dem Anbieter steht es jedoch frei, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Geist und Zweck der ursprünglichen Intention am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist